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   OLG Naumburg, 05.02.2004 - 3 WF 199/03   

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https://dejure.org/2004,7989
OLG Naumburg, 05.02.2004 - 3 WF 199/03 (https://dejure.org/2004,7989)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.02.2004 - 3 WF 199/03 (https://dejure.org/2004,7989)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 3 WF 199/03 (https://dejure.org/2004,7989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt; Anspruch auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde hinsichtlich der Unterbleibung einer Kindergeldanrechnung; Folgen einer nicht konkreten Bezifferung des anzurechnenden Kindergeldes hinsichtlich der Vollstreckungsfähigkeit eines ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    Regelbetrag-VO § 1; ; Regelbetrag-VO § 2; ; BGB § 1612b Abs. 5; ; ZPO § 655; ; ZPO § 655 Abs. 3; ; ZPO § 655 Abs. 5; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; ZPO § 569 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhalt: Berechnung des anzurechnenden Kindergeldes im Beitrittsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 323
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.02.2004 - 3 WF 199/03
    Für die Antragstellerin streitet auch nicht, dass § 1612b Abs. 5 BGB die Sicherung des Barexistenzminimums von Kindern bezweckt und deshalb nicht an die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners anknüpft (BVerfG FuR 2003, 535, 542).

    Auf eine "autonome Definition des Barexistenzminimums" in § 1612b Abs. 5 BGB - die aber nahegelegen hätte, hätte er eine einheitliche Bezugsgröße für die Anrechnung von Kindergeld schaffen wollen - hat der Gesetzgeber dagegen bewusst verzichtet (BverfG FuR 2003, 535, 544).

  • OLG Naumburg, 23.10.2003 - 8 UF 100/03

    Anrechnung des Kindergeldes und Höhe des Unterhaltes nach der

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.02.2004 - 3 WF 199/03
    Der Senat weicht insoweit von der rechtskräftigen Entscheidung des 8. Zivil- und 2. Familiensenates ab (8 UF 100/03).

    Entgegen der Auffassung des 8. Zivilsenats und 2. Senats für Familiensachen im rechtskräftigen Urteil vom 23.10.2003 zu Az. 8 UF 100/03 vertritt der erkennende Senat nämlich die Ansicht, dass im Beitrittsgebiet für die Kindergeldanrechnung auf § 2 RegelbetragVO abzustellen ist, weil der Gesetzeswortlaut weder in § 2 des Unterhaltstitelanpassungsgesetzes noch in § 1612b Abs. 5 BGB eine Festlegung auf § 1 RegelbetragVO enthält.

  • OLG Naumburg, 04.07.2001 - 8 WF 103/01

    Kindergeldanrechnung - Betragsangabe im Tenor

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.02.2004 - 3 WF 199/03
    Insoweit teilt der Senat die Auffassung des 8. Zivilsenats und 2. Familiensenats des Oberlandesgerichts Naumburg im angeführten Urteil vom 23.10.2003 (vgl. insoweit auch OLG Naumburg, Beschlüsse vom 04.07.2001 [Az. 8 WF 103/01] und vom 23.07.2001 [Az. 8 WF 104/01]).
  • OLG Naumburg, 23.07.2001 - 8 WF 104/01

    Unterhaltspflicht - Bestimmtheit des Urteilstenors - Prozent- und Betragsangaben

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.02.2004 - 3 WF 199/03
    Insoweit teilt der Senat die Auffassung des 8. Zivilsenats und 2. Familiensenats des Oberlandesgerichts Naumburg im angeführten Urteil vom 23.10.2003 (vgl. insoweit auch OLG Naumburg, Beschlüsse vom 04.07.2001 [Az. 8 WF 103/01] und vom 23.07.2001 [Az. 8 WF 104/01]).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 48/04

    Anrechnung des Kindergeldes bei Kindesunterhalt nach der Regelbetrag-VO

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in OLGR Naumburg 2004, 333 veröffentlicht ist, ist zutreffend von § 1612 b Abs. 5 BGB ausgegangen, wonach eine Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung (Regelbetrag-VO) zu leisten.
  • OLG Naumburg, 13.09.2004 - 3 WF 146/04

    Kindergeldanrechnung im Beitrittsgebiet

    Insoweit hat der Senat bereits unter den 5.2.2004 (3 WF 199/03) in Abweichung vom 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg entschieden, dass es für die Frage der Kindergeldanrechnung darauf ankommt, ob § 1 oder § 2 RegelbetragsVO anzuwenden ist.
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